Bankgebühren für Nicht-EU-Länder und kleinere Anpassungen: Oikocredit ändert die Beteiligungsbedingungen

Bankgebühren für Nicht-EU-Länder und kleinere Anpassungen: Oikocredit ändert die Beteiligungsbedingungen

Donnerstag 02 Mai 2024

Oikocredit ändert die Bedingungen für Investitionen in die Genossenschaft durch den Kauf und das Halten von Beteiligungen. Die Änderungen treten am 1. Juni 2024 in Kraft. Die aktualisierten Bedingungen gelten sowohl für bestehende Beteiligungen als auch für Ausgabeanträge von Beteiligungen, die im Mai 2024 eingereicht werden.

Bankgebühren für Nicht-EU-Länder: Anpassung des Dividendenzahlungsverfahrens

Die wichtigste Änderung betrifft den Prozess der Dividendenausschüttung, der im Anschluss an die jährliche Generalversammlung im Juni stattfindet. Diese Änderung betrifft hauptsächlich Beteiligungsinhaber*innen, die Beteiligungen in USD, CAD oder GBP halten.

Nach den derzeitigen Beteiligungsbedingungen muss Oikocredit Dividenden in bar auszahlen, wenn die Dividende den Schwellenwert von 1 EUR/USD/CHF/CAD/GBP oder 10 SEK überschreitet.

Die Transaktionsgebühren für Dividendenzahlungen innerhalb der Europäischen Union betragen in der Regel weniger als 1 EUR. Die Transaktionsgebühren für Dividendenzahlungen an Beteiligungsinhaber*innen außerhalb der Europäischen Union können jedoch erheblich sein und die Dividende übersteigen. Oikocredit übernimmt die von der eigenen Bank erhobenen Transaktionsgebühren, während die Beteiligungsinhaber*innen die Transaktionsgebühren ihrer eigenen Bank tragen, sofern sie anfallen. Die Transaktionsgebühren, die die Banken der Beteiligungsinhaber*innen erheben, sind von Bank zu Bank unterschiedlich.

Wir haben daher beschlossen, dass die Dividende automatisch wiederveranlagt wird, wenn die Transaktionsgebühren nicht gedeckt sind. Dazu müssen wir den Wortlaut der Beteiligungsbedingungen unter 8.5 ändern.

Wenn die aktualisierten Bedingungen am 1. Juni 2024 in Kraft treten, wird Oikocredit die Dividenden der Beteiligungsinhaber*innen reinvestieren, wenn diese niedriger sind als die anfallenden Transaktionsgebühren.

Andere kleinere Anpassungen der Bedingungen

Wir nehmen weitere geringfügige Änderungen an den Beteiligungsbedingungen vor:

In Punkt 4.12 wird der sechste Werktag des Monats durch den siebten ersetzt, da in der Praxis Rücknahmezahlungen manchmal erst am siebten Werktag bearbeitet werden.

In 10.3 fügen wir eine Formulierung hinzu, um die Wahrscheinlichkeit von Fehlern im Zusammenhang mit Rücknahmeanträgen durch Inhaber*innen gemeinsamer Beteiligungen zu verringern.

Generell werden die Begriffe und ihre Anhänge kohärenter gestaltet, indem das Wort "Anleger" durch "Inhaber" ersetzt wird, wo dies relevant ist.

Sollten Sie Fragen zu diesen Änderungen haben, können Sie sich gerne an unserem Büro wenden.

Weitere Informationen über Anlagen in Oikocredit finden Sie auf der Seite "Investieren". Die aktualisierten Beteiligungsbedingungen können Sie hier einsehen.

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