Steuererklärung

Hilfestellung zum Ausfüllen der Steuererklärung für Oikocredit-AnlegerInnen

Bedauerlicherweise gibt es keine Punkt-für-Punkt-Anleitung für die Deklaration der Oikocredit-Geldanlage in Ihrer Steuererklärung, denn jeder Kanton hat etwas andere Formulare oder Online-Erfassungen. Deshalb möchten wir Ihnen auf dieser Seite hilfreiche Orientierung geben.

  • Wohin gehört die Oikocredit-Geldanlage in der Steuererklärung?

    Die Oikocredit-Geldanlage ist im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als Wertschrift (Genossenschaftsanteil) auszuweisen. Je nach Kanton lauten die Kategorien in den Online-Steuererklärungen unterschiedlich. Zwei Beispiele:

    • Im Kanton Zürich kann unter "Wertschrift erfassen" die Art "Genossenschaftsanteil" gewählt werden.
    • Im Kanton Bern ist Oikocredit unter "Aktien, Fonds- und sonstige Anteile, Genuss-Partizipationsscheine, Optionen" zu deklarieren. Beachten Sie, dass das Feld "Valorennummer" zwingend leer bleiben muss.
  • Um was für eine Wertschrift handelt es sich?

    Es handelt sich um Stimmrechtslose Eigenkapitalbeteiligung an der Genossenschaft Oikocredit nach niederländischem Recht.

  • Wie lautet die Valoren-Nummer?

    Es gibt keine Valoren-Nummer.

    Es handelt sich um Genossenschaftsanteile an Oikocredit International mit Sitz in den Niederlanden. Verlangt Ihre Online-Steuererklärung zwingend die Angabe einer Valoren-Nummer, haben Sie die falsche Wertschriftenkategorie ausgewählt.

  • Wie lautet der Steuerwert oder Nennwert?

    Der Steuerwert entspricht dem Nennwert (das heisst: der Steuerwert beträgt 100% des Nennwertes).

    • Wenn Sie in Schweizer Franken angelegt haben, beträgt der Steuer- und Nennwert pro Anteilschein CHF 250.-
    • Falls Sie in Euro angelegt haben, beträgt der Steuer- und Nennwert pro Anteilschein EUR 200.-

    Auf Ihrem Kontoauszug finden Sie rechts unter "Bestand am 31.12." sowohl Ihre Stückzahl Anteile wie auch (in Klammern) den totalen Nenn- und Steuerwert Ihrer gesamten Anlage.

  • Muss ich den Wert pro Stück oder die Summe meiner Anlage angeben?

    In den meisten Kantonen ist beides möglich. Zentral ist, dass der summierte Steuerwert, der in der Steuererklärung resultiert, mit der Angabe auf Ihrem Kontoauszug übereinstimmt. Bei Online-Steuererklärungen ist je nach Kanton und Vorliebe ist die eine oder andere Erfassungsart einfacher. Zwei Beispiele:

    • Im Kanton Zürich kann unter "Wertart" gewählt werden zwischen "Nennwert" (Angabe der Summe gemäss Kontoauszug) oder "Stückzahl" (Angabe der Stückzahl gemäss Kontoauszug, Steuerwert pro Stück (CHF 250 resp EUR 200) und Dividende pro Stück.
    • Im Kanton Bern ist standardmässig die Berechnungen nach Stück vorgesehen (Angabe der Stückzahl gemäss Kontoauszug, Steuerwert pro Stück (CHF 250 resp EUR 200) und Dividende pro Stück). Alternativ kann die "manuelle Berechnung" aktiviert werden, damit können Sie den gesamten Bruttoertrag (Dividende) und Steuerwert (Summe gemäss Kontoauszug) angeben.
  • Unterliegt die Dividende der Verrechnungssteuer?

    Nein, die Dividende ist frei von Verrechnungssteuern. Sie wird im Ausschüttungsjahr als Vermögensertrag versteuert.

  • Ich reinvestiere die Dividende (Aufstockung). Wie muss ich das angeben?

    Bei Reinvestition der Dividende (Aufstockung) ist dies in der Steuererklärung anzugeben als Zugang durch Kauf.

  • Ich spende (teilweise) meine Dividende. Wie muss ich das angeben?

    Gespendete Dividenden können Sie als Vergabung/Spende zu Gunsten von Oikocredit deutsche Schweiz, Winterthur, deklarieren und wie andere Spenden vom Steuerbaren Einkommen abziehen (gemäss den Bestimmungen Ihres Kantons).

    Sie sind unabhängig davon zudem als Vermögensertrag zu deklarieren.

  • Warum erscheint mein Kauf- oder Verkaufauftrag aus dem Dezember nicht im Kontoauszug?

    Alle Käufe und Verkäufe von Anteilscheinen werden im Folgemonat nach Eingang der Zahlung resp. des Auftrages abgewickelt. Das bedeutet:

    • Verkaufsaufträge, die wir im Dezember erhalten, werden per 1. Januar des Folgejahres wirksam. Für die Steuererklärung zum Stichtag 31.12. sind diese nicht relevant.
    • Käufe: Bei Zahlungen für Käufe, die wir im Dezember erhalten, werden die Anteilscheine per 1. Januar des Folgejahres gezeichnet und erscheinen somit nicht im Kontoauszug zum Jahresende. Als Beleg für diese Zahlung nutzen Sie unsere Bestätigung des Zahlungseingangs, die Sie postalisch oder elektronisch separat erhalten haben.
  • Wo finde ich den Dividendentermin / Fälligkeit?

    Im Kontoauszug ist der Termin aufgedruckt mit der Angabe "Dividende für das Vorjahr". Der Termin liegt jeweils im Juni.

    Falls Sie in Euro angelegt haben, findet sich zudem ganz unten auf dem Auszug der steuerliche Umrechnungskurs für den Dividendentermin.

Stand: 23.08.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.