Fragen und Antworten zum Anlegen bei Oikocredit

Wie Geld anlegen?

  • Wie lege ich Geld bei Oikocredit an?

    Bevor Sie sich für eine Geldanlage bei Oikocredit entscheiden, sollten Sie die Dokumente und Informationen lesen, die am Anfang dieser Seite aufgeführt sind.

    Wenn Sie bei Oikocredit anlegen möchten, gehen Sie so vor:

    1. Formular online ausfüllen und unterschreiben

    Eröffnen Sie ein MyOikocredit-Benutzerkonto. Nach erfolgreicher Registrierung füllen Sie das Formular zur Zeichnung von Beteiligungen aus. Sie erhalten das Formular im Anschluss als PDF per Mail. Drucken* Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.

    2. Ausweiskopie beglaubigen lassen

    Lassen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises erstellen (kostenlos mit unserem Gutschein an den grösseren SBB-Bahnhöfen; auch alle Postfilialen, Einwohnerkontrollen, Banken oder Notare erstellen eine gesetzlich vorgeschriebene echtheitsbeglaubigte Ausweiskopie). Senden Sie uns die Kopie und das unterschriebene Formular kostenlos mit unserem vorfrankierten Rücksendeformular zurück.

    3. Bestätigung und Anlagebetrag festlegen

    Wir prüfen und bestätigen die Dokumente. Diese Prüfung kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Anschliessend können Sie Ihren Anlagebetrag online festlegen und Ihre Einzahlung machen. Wir bestätigen den Zahlungserhalt.

    Wenn Ihre Geldanlage genehmigt wurde, erhalten Sie Beteiligungen an Oikocredit im Wert Ihres Anlagebetrags. Dann können Sie Ihre Beteiligungen über Ihr MyOikocredit-Portal einsehen.

    Oikocredit prüft jeden Monat die eingegangenen Ausgabeanträge für Beteiligungen. Fällt diese Prüfung positiv aus, werden die entsprechenden Beteiligungen monatsweise ausgegeben. Für Informationen zum Preis, zu dem die Beteiligungen ausgegeben werden, siehe „Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen erwerben bzw. die Rücknahme beantragen?“. Die Ausgabe von Beteiligungen an Oikocredit liegt stets im Ermessen von Oikocredit. Im 2. Anhang unserer Beteiligungsbedingungen finden Sie weitere Informationen zur Ausgabe und Rücknahme.

     Mit Ihrem MyOikocredit-Onlinekonto haben Sie rund um die Uhr Zugang, um Ihre Anlage zu verwalten. Das spart Kosten und Ressourcen. Falls Sie die Vertragsunterlagen lieber händisch ausfüllen möchten, können Sie diese per Post bestellen.

    *Gerne drucken wir dieses Formular auch für Sie, wenn Sie es online ausgefüllt haben und nicht selbst ausdrucken können. Leiten Sie uns einfach die Bestätigungs-E-Mail mit dem Formular im Anhang an info@oikocredit.ch weiter.

  • Wer kann bei Oikocredit Geld anlegen?

    Jede Privatperson oder Organisation, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, kann bei Oikocredit anlegen:

    • Wohnsitz in einem Land, in dem die Genossenschaft Beteiligungen anbieten darf (darunter fällt die Schweiz);
    • Grundsätzliche Übereinstimmung mit den Zielen der Genossenschaft und Bereitschaft, dies auf Anfrage der Genossenschaft zu bestätigen; und
    • Einhaltung der Anforderungen und Verfahren der Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence – CDD) nach den anwendbaren Bestimmungen zur Geldwäschereibekämpfung sowie zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und nach den Sanktionsgesetzen, soweit sie für die Genossenschaft gelten.
  • Welche Informationen und Unterlagen benötigen Sie von mir für die Eröffnung eines Anlagekontos?

    Das hängt von der Art des Anlagekontos ab, das Sie eröffnen möchten. Die Dokumente, die wir für die Berechtigungs- und Identitätsprüfungen benötigen, müssen gültig und aktuell sein.

    Einzelinvestment:

    • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular für die Zeichnung von Beteiligungen (online möglich über unser MyOikocredit-Portal)
    • Echtheitsbeglaubigte Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis (beide Seiten) oder Führerschein), gratis erhältlich dank von Oikocredit zur Verfügung gestelltem Gutschein (SBB Identifikationsformular) und gratis vorfrankiertem Rücksendeformular/Couvert

    Gemeinschaftsinvestment mit einer anderen Person:

    • Vollständig ausgefülltes und von beiden Personen unterschriebenes Formular für die Zeichnung von Beteiligungen (online möglich über unser MyOikocredit-Portal)
    • Echtheitsbeglaubigte Ausweiskopien von beiden Personen (Reisepass, Personalausweis (beide Seiten) oder Führerschein), gratis erhältlich dank von Oikocredit zur Verfügung gestelltem Gutschein (SBB Identifikationsformular) und gratis vorfrankiertem Rücksendeformular/Couvert

    Konto für eine Organisation:

    • Nachweis des Bestehens, z. B. Gründungsurkunde, Auszug aus dem Handelsregister
    • Falls zutreffend: Gesellschaftsvertrag/Satzung
    • Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten
    • Angaben zu den Zeichnungsberechtigten

    Organisationen können momentan noch nicht online über MyOikocredit anlegen. Sie können die entsprechenden Formulare per E-Mail bei info@oikocredit.ch anfordern.

Risiken und Ihre Auswirkungen

  • Ist meine Geldanlage sicher?

    Seit der Gründung von Oikocredit im Jahr 1975 musste noch kein/e AnlegerIn einen Kapitalverlust hinnehmen. Von Leistungen in der Vergangenheit kann allerdings nicht auf künftige Ergebnisse geschlossen werden.

    Oikocredit ist keine Bank. Eine Geldanlage bei Oikocredit lässt sich daher nicht mit einer Spareinlage bei einer Bank vergleichen. Mit dem Erwerb von Beteiligungen investieren Sie in das Eigenkapital von Oikocredit. Eine solche Geldanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Näheres dazu unter „Welche Risiken sind mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbunden?“ und „Wen und was unterstütze ich durch meine Geldanlage bei Oikocredit?“.

    Im Fall einer Insolvenz ist Ihr Investment in keinem Land durch ein Einlagensicherungs- oder Anlegerentschädigungssystem geschützt. Allerdings arbeitet Oikocredit intensiv und kontinuierlich daran, die potenziellen Risiken für die Genossenschaft, unsere Partnerorganisationen und unsere AnlegerInnen zu minimieren. Weitere Einzelheiten unter „Was tut Oikocredit, um die Risiken zu minimieren?“.

    In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Oikocredit zahlungsunfähig wird oder aufgelöst werden muss, wären Ansprüche im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Beteiligung nachrangige Forderungen. Das bedeutet, dass AnlegerInnen, die Beteiligungen halten, bei einer Insolvenz von Oikocredit nach allen anderen Gläubigern als Letzte ausbezahlt würden. Lesen Sie dazu auch Anhang 3 der Beteiligungsbedingungen.

  • Welche Risiken sind mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbunden?

    Mit dem Erwerb von Beteiligungen investieren Sie in das Eigenkapital von Oikocredit. Eine solche Geldanlage ist grundsätzlich mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie lange auf die Rückzahlung ihrer Anlage warten müssen und dass Sie das eingesetzte Geld nicht in voller Höhe zurückerhalten. Die Risiken können auch zum vollständigen Verlust des angelegten Geldes führen. Es ist daher wichtig, dass Sie die mit einer Eigenkapitalanlage verbundenen Risiken tragen können.

    Daneben bestehen weitere finanzielle, nicht-finanzielle und strategische Risiken, die in Kapitel 1 des Verkaufsprospekts sowie in der Zusammenfassung des Verkaufsprospekts beschrieben sind. AnlegerInnen sollten diese Dokumente unbedingt lesen. Zur Prospektseite

    Oikocredit sichert das Geld ihrer AnlegerInnen durch die Bildung von Rückstellungen für erwartete Verluste sowie umsichtige Geschäftsentscheidungen ab; ein Restrisiko kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Weitere Einzelheiten unter „Was tut Oikocredit, um die Risiken zu minimieren?“.

    Zu den wichtigsten Risiken zählen:

    • Die Dividende kann unterschiedlich hoch sein oder ganz ausfallen.
    • Der Wert der Beteiligungen kann unter den angelegten Betrag fallen.
    • AnlegerInnen können ihre Beteiligungen unter Umständen nicht jederzeit zurückgeben, da dies von einer positiven Entscheidung von Oikocredit zur Rücknahme von Beteiligungen abhängt.
  • Was tut Oikocredit, um die Risiken zu minimieren?

    Oikocredit verfügt über ein umfassendes Risikomanagement, um die im Rahmen ihrer Tätigkeit auftretenden finanziellen, nicht-finanziellen und strategischen Risiken zu steuern. Unsere Jahresberichte sowie der Verkaufsprospekt enthalten nähere Einzelheiten dazu.

    Beispiele für Massnahmen zur Risikominimierung:

    • Wir reduzieren verschiedene Risiken, indem wir unser Kapital in verschiedene Sektoren, in unterschiedliche Länder und in Hunderte von Partnern investieren. Wir überprüfen kontinuierlich die Höhe unseres Engagements pro Land, Sektor oder Partnerorganisation.
    • Das Risiko von Kreditverlusten wird durch verschiedene Massnahmen minimiert, u. a. durch Rückstellungen in Oikocredits Bilanz.
    • Oikocredit prüft etwaige Kreditengagements und deren Risiken anhand eines stringenten Verfahrens und mit Unterstützung ihrer MitarbeiterInnen in den Regional- und Länderbüros.
    • Währungsrisiken werden durch externe Absicherungsgeschäfte minimiert.
    • Oikocredit hält einen Liquiditätspuffer vor, um Liquiditätsrisiken zu mindern.

    Mehr dazu unter „Welche Risiken sind mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbunden?“.

Kosten und Dividenden

  • Fallen mit der Geldanlage bei Oikocredit Gebühren an?

    Für die Zeichnung, das Halten oder die Rücknahme von Beteiligungen fallen keine Gebühren an. Es steht Oikocredit zwar grundsätzlich frei, Gebühren zu erheben, dies ist zurzeit jedoch nicht geplant. Sollte es in Zukunft daran Änderungen geben, werden AnlegerInnen rechtzeitig vorher mit entsprechender Frist informiert.

    Wenn Sie Mitglied in einem Förderverein werden möchten, zahlen Sie ab dem zweiten Kalenderjahr einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Bei den beiden schweizerischen Fördervereinen Oikocredit Suisse Romande und Oikocredit deutsche Schweiz beträgt dieser derzeit zwischen 30 und 35 Franken/Jahr für Einzelmitglieder sowie 35 und 50 Franken/Jahr für Paare/Familien. Das erste Kalenderjahr (Jan.-Dez.) ist immer gratis.

    Der Mitgliedsbeitrag wird dazu verwendet, Bildungsangebote zu entwickeln, ein Bindeglied zwischen AnlegerInnen, Oikocredit und ihren Partnerorganisationen im Globalen Süden zu bilden, Veranstaltungen zu organisieren und die Umsetzung von Oikocredits Auftrag voranzutreiben.

    Mehr dazu unter „Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft in einem Förderverein?“.

  • Was ist der Mindestanlagebetrag für eine Geldanlage in Beteiligungen?

    Wenn Sie erstmalig bei Oikocredit Geld anlegen, müssen Sie mindestens 250 Franken oder 200 Euro anlegen (das entspricht dem Nennwert einer Beteiligung). Der Mindestanlagebetrag von 250 Franken oder 200 Euro gilt auch, wenn der Nettoinventarwert pro Beteiligung zum Zeitpunkt Ihrer Erstanlage unter dem Nennwert liegt. Das kann Sie dazu veranlassen, mehr als eine Beteiligung zu erwerben.

    Ab 250 Franken bzw. 200 Euro sind alle beliebigen Beträge möglich, Sie können Ihren Anlagebetrag frei wählen. Die Stückelung erfolgt ggf. in Bruchteilen einer Beteiligung.

    Näheres dazu unter „Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen erwerben bzw. die Rücknahme beantragen?“.

  • Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen erwerben bzw. die Rücknahme beantragen?

    Der Preis, zu dem Sie weitere Beteiligungen von Oikocredit erwerben oder veräussern können, entspricht dem Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV) pro Beteiligung oder dem Nennwert, je nachdem welcher Betrag niedriger ist.

    Was ist der Nennwert und was ist der Nettoinventarwert?

    Der Nennwert (250 Franken bzw. 200 Euro) ist der Höchstpreis für eine Beteiligung. Der Nennwert je Beteiligung ist in Oikocredits Satzung sowie den Beteiligungsbedingungen geregelt.

    Der Nettoinventarwert drückt den Wert einer Beteiligung am letzten Tag des Monats aus. Oikocredit berechnet diesen Wert jeden Monat, wie in Anhang 1 der Beteiligungsbedingungen erläutert. Der Nettoinventarwert wird hier veröffentlicht.

    Was bedeutet das in der Praxis?

    Ist der Nettoinventarwert einer auf Franken lautenden Beteiligung höher als 250 Franken bzw. 200 Euro, erfolgen Ausgabe und Rücknahme durch Oikocredit nur zu 250 Franken bzw. 200 Euro, nicht zu einem höheren Betrag.

    Ist der Nettoinventarwert niedriger als 200 Euro (dem Nennwert in Oikocredits Referenzwährung), erfolgen Ausgabe und Rücknahme – solange Oikocredit die Ausgabe und Rücknahme von Beteiligungen nicht ausgesetzt hat – nur zu dem geringeren Betrag in Euro bzw. Franken.

    Oikocredit hat ihren AnlegerInnen bisher zwar nie einen Rücknahmepreis gezahlt, der unter dem Nennwert lag, doch besteht stets das Risiko, dass Sie Ihr angelegtes Kapital nicht in voller Höhe oder gar nicht zurückerhalten. Ausserdem besteht das Risiko, dass Sie lange auf eine Rückzahlung warten müssen.

    Siehe auch die Fragen „Welche Risiken sind mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbunden?“ und „Was tut Oikocredit, um die Risiken zu minimieren?“. 

  • Welche Rendite kann ich erwarten?

    Oikocredit geht es in erster Linie darum, soziale Wirkung für wirtschaftlich benachteiligte Menschen im Globalen Süden zu erzielen. Wir sind aber auch bestrebt, unseren AnlegerInnen eine angemessene Rendite zu bieten.

    Die Generalversammlung von Oikocredits Genossenschaftsmitgliedern beschliesst jedes Jahr die Höhe der auszuschüttenden Dividende. AnlegerInnen, die keine Mitglieder der Genossenschaft sind, haben keinen Einfluss auf die Dividendenzahlung.

    Die Dividende kann unterschiedlich hoch sein oder ganz ausfallen. Die höchste Dividende, die Oikocredit bisher in einem Jahr gezahlt hat, liegt bei 2 Prozent. In der Vergangenheit betrug die Dividendenhöhe u. a. 0; 0,5 und 1 Prozent. Einen Überblick über die Dividenden der letzten Jahre finden Sie in der Fünf-Jahres-Übersicht in unserem Jahresbericht.

    Oikocredit kauft Beteiligungen grundsätzlich nicht zu einem Preis zurück, der über dem Nennwert von 250 Franken bzw. 200 Euro liegt. AnlegerInnen, die Beteiligungen zum Nennwert erworben haben, können daher nicht mit einer zusätzlichen Rendite auf das eingesetzte Kapital rechnen.

  • Kann ich die erhaltenen Dividenden reinvestieren?

    Ja, Sie können entscheiden, ob Sie die Dividende reinvestieren oder ausbezahlt bekommen möchten. Sie können uns jedes Jahr bis zum 1. Juni schriftlich über Ihren Auszahlungswunsch für die Dividende für das vergangene Jahr informieren. Sofern Sie keine Angaben machen, wird Ihre Dividende reinvestiert.

  • Muss ich die Dividende versteuern?

    Ja. Dividenden auf Ihre Anlage in Beteiligungen gelten als steuerpflichtige Einkünfte. Sofern Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu erstellen, müssen Sie von Oikocredit erhaltene Dividenden versteuern. Die Dividenden werden vom Steueramt wahrscheinlich als Ertrag aus einer Eigenkapitalbeteiligung behandelt. Diese Beurteilung kann sich aber je nach Rechtsordnung unterscheiden. Bei Fragen zur Versteuerung Ihrer Dividende empfehlen wir Ihnen, sich an eine/n SteuerberaterIn zu wenden.

  • Muss ich Steuern zahlen, wenn Oikocredit meine Beteiligungen zurücknimmt?

    Bei der Rücknahme von Beteiligungen können Kapitalerträge oder Kapitalverluste anfallen. Dies hängt davon ab, ob der Rücknahmepreis der Beteiligung unter oder über dem Betrag liegt, den Sie bei Erwerb der Beteiligungen gezahlt haben. Bei Fragen zu Kapitalerträgen und Veräusserungsverlusten wenden Sie sich bitte an eine/n SteuerberaterIn.

Geldanlage verwalten

  • Kann ich meine Geldanlage online verwalten?

    Ja. Über unser MyOikocredit-Portal können Sie Ihre Anlage bequem online verwalten, wenn Sie ein Einzel- oder Gemeinschaftsinvestment haben.

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  • Wie erhöhe ich meinen Anlagebetrag?

    Nach Ihrer ersten Anlage können Sie jederzeit und in jeder Höhe zusätzlich in Beteiligungen investieren. Mehr dazu

    Oikocredit prüft jeden Monat die eingegangenen Anträge auf Erwerb von Beteiligungen. Fällt diese Prüfung positiv aus, werden die entsprechenden Beteiligungen monatsweise ausgegeben.

    Die Ausgabe von Beteiligungen an Oikocredit liegt stets im Ermessen von Oikocredit.

    Im 2. Anhang unserer Beteiligungsbedingungen finden Sie weitere Informationen zur Ausgabe von Beteiligungen.

  • Wie erhalte ich mein Geld zurück?

    Es gibt keine feste oder minimale Anlagedauer. Je länger das Geld angelegt bleibt, desto besser kann es nachhaltig wirken. Der Verkauf eines Teils oder aller Beteiligungen kann jederzeit verlangt werden. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgen in der Regel bis zur Mitte des folgenden Kalendermonats.

    Der Verkauf berechtigt, den investierten Nennwert der veräusserten Beteiligungen ausbezahlt zu erhalten. Voraussetzung ist die vollständige Deckung des Nennwerts, was seit der Gründung von Oikocredit stets sichergestellt wurde.

    Sie können über MyOikocredit einen Rücknahmeantrag für teilweise Rückzahlung Ihrer Beteiligungen einreichen. Für eine vollständige Rückzahlung, Teilrückzahlung ohne MyOikocredit-Konto oder Beendigung Ihrer freiwilligen Mitgliedschaft im Förderverein, fordern Sie bitte ein Antragsformular unter info@oikocredit.ch an, füllen es aus und senden es postalisch an eine unserer Geschäftsstellen.

    Oikocredit prüft jeden Monat die eingegangenen Rücknahmeanträge. Fällt diese Prüfung positiv aus, erfolgt die Rücknahme monatsweise.

    Die Rücknahme von Beteiligungen liegt stets im Ermessen von Oikocredit.

    Im 2. Anhang unserer Beteiligungsbedingungen finden Sie weitere Informationen zur Rücknahme von Beteiligungen.

  • Ich habe bereits Geld an Oikocredit überwiesen, will jetzt aber nicht mehr anlegen. Kann ich mein Geld zurückerhalten?

    Ja, wenn Sie als Privatperson oder als MitinhaberIn eines gemeinsamen Kontos anlegen, können Sie Ihren Antrag auf Erwerb von Beteiligungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Bestätigung über den Erwerb widerrufen. Bitte teilen Sie uns Ihren Widerruf/Rücktritt schriftlich mit.

    Nach Ablauf dieser Frist von 14 Tagen können Sie auf MyOikocredit einen Rücknahmeantrag einreichen oder uns einen ausgefüllten Rücknahmeantrag zusenden (zu bestellen unter info@oikocredit.ch). Rücknahmen liegen stets im Ermessen von Oikocredit.

  • Kann ich meine Anlage auf jemanden anderen übertragen?

    Ja, solange der/die Betreffende bereits ein/e bestehende/r AnlegerIn ist oder nach Oikocredits Auffassung alle dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt. Wenn Sie eine oder mehrere Beteiligungen übertragen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Wenn die Person, auf die Sie Ihre Beteiligung übertragen möchten, noch kein/e AnlegerIn ist, wird Oikocredit ihr nach Erhalt dieses Formulars schriftlich bestätigen, ob sie die Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Ist dies der Fall, beginnen wir mit dem Verfahren zur Aufnahme der Person als AnlegerIn.

  • Kann ich für jemanden anderen anlegen, z.B. als Geschenk?

    Sie können beantragen, dass Ihre Anlage ganz oder teilweise auf jemand anderen übertragen wird. Siehe dazu „Kann ich meine Anlage auf jemand anderen übertragen?“. Eine Überweisung von Ihrem persönlichen Bankkonto auf das Oikocredit-Konto eines anderen Oikocredit-Anlegers oder einer anderen Oikocredit-Anlegerin ist nicht möglich, da wir pro Oikocredit-Konto nur ein einziges Referenzkonto akzeptieren können.

  • Können Kinder oder Jugendliche AnlegerIn werden?

    Um bei Oikocredit zu investieren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Oikocredit ermöglicht es AnlegerInnen jedoch, ein Konto auf ihren eigenen Namen zu eröffnen und es für ein minderjähriges Kind zu bestimmen.

    Der Name des Kindes wird auf dem Konto zusammen mit dem Namen der Person, die das Konto eröffnet hat, aufgeführt. Der/die InhaberIn des Kontos bleibt die Person, die die Anlage erworben hat.

    Wenn das Kind 18 Jahre alt wird, kann das Konto an das Kind übertragen werden, nachdem die Berechtigungs- und Identitätsprüfungen durchgeführt wurden.

  • Kann ich mit jemand anderem ein gemeinsames Konto eröffnen?

    Ja, ein gemeinsames Konto kann von zwei Personen eröffnet werden. Diese müssen mindestens 18 Jahre alt sein, im selben Land leben und ein gemeinsames Bankkonto in dem jeweiligen haben, über das sie bei Oikocredit Geld anlegen.

    Gemäss Punkt 10.3 der Beteiligungsbedingungen kann jede Handlung im Namen der gemeinsamen BeteiligungsinhaberInnen gegenüber der Genossenschaft – einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Unterzeichnung eines Dokuments – von jedem der gemeinsamen BeteiligungsinhaberInnen vorgenommen werden, ohne dass die ausdrückliche Zustimmung des/der anderen Inhabers/in erforderlich ist.  

Andere häufig gestellte Fragen

  • Wen und was unterstütze ich durch meine Geldanlage bei Oikocredit?

    Oikocredit wurde im Jahr 1975 gegründet. Unser Sitz befindet sich in Amersfoort, Niederlande. Als international tätige Genossenschaft hat Oikocredit Mitgliedsorganisationen auf der ganzen Welt.

    Wenn Sie in Oikocredit investieren, erwerben Sie stimmrechtslose Beteiligungsrechte – kurz: Beteiligung(en) – geregelt nach niederländischem Recht. Nur unsere Direktmitglieder haben Stimmrechte.

    Oikocredit verwendet das von ihren AnlegerInnen bereitgestellte Kapital, um Organisationen mit Darlehen, Kapitalbeteiligungen sowie Beratung und Schulungen zu unterstützen. Diese Partnerorganisationen bieten wiederum bedarfsgerechte Produkte und Dienstleistungen für wirtschaftlich benachteiligte Menschen an.

    Unsere Partner schaffen Möglichkeiten für wirtschaftlich benachteiligte Menschen, um Einkommen, Ersparnisse und Versicherungsschutz zu verbessern und leistungsfähigere Unternehmen und Betriebe aufzubauen. Nicht zuletzt ermöglicht dieser Ansatz Zugang zu Ressourcen, damit diese Menschen in eine nachhaltige Zukunft für sich und ihre Familien investieren können.

    Als AnlegerIn werden Sie Teil einer globalen Bewegung, die ihr Geld für eine nachhaltige Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter Länder im Globalen Süden einsetzt. Sie können darüber hinaus auch in einem unserer schweizerischen Fördervereine Mitglied werden.

    Der Förderverein vernetzt AnlegerInnen, informiert über die Arbeit von Oikocredit und ihren Partnerorganisationen und lädt zu Bildungsveranstaltungen rund um nachhaltige Entwicklung ein. Der Förderverein vertritt die Interessen seiner Mitglieder in der Genossenschaft. Mehr dazu unter „Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft im Förderverein?“.

  • Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft in einem Förderverein?

    Zusammen mit unseren Fördervereinen schaffen wir ein Bewusstsein für Veränderungen und treiben so gemeinsam den sozialen Wandel voran. Auch durch eine Mitgliedschaft in einem Förderverein engagieren Sie sich für eine gerechtere Zukunft – schon heute.

    Der Förderverein erhebt ab dem zweiten Kalenderjahr einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dieser Beitrag wird dazu verwendet, Bildungsangebote zu entwickeln, die Gemeinschaft zwischen AnlegerInnen, Oikocredit und ihren Partnerorganisationen im Globalen Süden zu fördern, Veranstaltungen zu organisieren und die Umsetzung von Oikocredits Auftrag voranzutreiben.

  • Was kann ich tun, wenn ich eine Beschwerde habe?

    Wir möchten unseren AnlegerInnen stets den bestmöglichen Service bieten. Falls Sie dennoch unzufrieden sind mit unseren Serviceleistungen, wenden Sie sich gerne an uns.

    Kontakt aufnehmen

  • Ich konnte keine Antwort auf meine Frage finden. Was tun?

    Wenden Sie sich gerne mit Ihrer Frage direkt an uns:

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  • Ist Oikocredit ein reguliertes Finanzinstitut?

    Oikocredit ist weder als Bank noch als regulierter Fonds zugelassen, denn wir sind weder das eine noch das andere. Unsere Aktivitäten werden nicht von der niederländischen Finanzaufsichtsbehörde (AFM) oder anderen Finanzregulierungsinstitutionen beaufsichtigt. Unser Verkaufsprospekt ist von der AFM genehmigt. Zudem werden wir regelmässig von einer international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

  • Kann ich die Partnerorganisationen, die ich unterstützen möchten, aussuchen?

    Nein, unsere ExpertInnen und lokalen Fachkräfte wählen die Partner aus, die wir unterstützen.

    Wir bieten Partnerorganisationen in über 30 Ländern und in verschiedenen Branchen – wie inklusives Finanzwesen, Landwirtschaft und erneuerbare Energien – Darlehen, Kapitalbeteiligungen sowie Beratung und Schulungen an.

    Bei der Auswahl unserer Partnerorganisationen berücksichtigen wir Faktoren wie maximale Wirkung für das eingesetzte Kapital unserer AnlegerInnen sowie Risikostreuung.

  • Fällt für Oikocredit-Beteiligungen eine Umsatzabgabe an?

    OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A., Amersfoort, Zweigniederlassung Winterthur (die "Zweigniederlassung") ist ein Schweizer Effektenhändler im Sinne von Art. 13 Abs.. 3 lit. b des Schweizerischen Stempelsteuergesetzes und bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registriert.
    Bei den über die Zweigniederlassung an Investor*innen vertriebenen Wertpapieren handelt es sich um stimmrechtslose Beteiligungsrechte der OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (die "Beteiligungen"), deren Ausgabe und Rücknahme (Annullierung) gemäss Art. 14(1)(e) und (f) des Schweizerischen Stempelsteuergesetzes von der schweizerischen Umsatzabgabe befreit sind.
    Alle von einem Investor/einer Investorin erworbenen Beteiligungen sind neu emittierte Wertpapiere. Alle Wertpapiere, die ein Anleger zurückverkauft, werden annulliert. Auf diese Transaktionen fällt daher keine schweizerische Umsatzabgabe an.