Bedingungen für die Geldanlage

Für Anträge zur Ausgabe von Beteiligungen mittels Überweisungen auf das Bankkonto von Oikocredit gelten die unten aufgeführten Bedingungen.

Eine Beteiligung ist ein stimmrechtloses Beteiligungsrecht an Oikocredit nach niederländischem Recht. Oikocredit ist nicht verpflichtet Ihren Antrag auf Erwerb von Beteiligungen anzunehmen und Beteiligungen auszustellen.  

Die folgenden rechtlich verbindlichen Dokumente und Webseiten beschreiben die Konditionen einer Geldanlage in Beteiligungen bei Oikocredit.

Beteiligungsbedingungen

In den Beteiligungsbedingungen ist detailliert erläutert, wie Ihre Anlage gehandhabt wird und welche Rechte und Pflichten Sie als AnlegerIn bei Oikocredit haben. Oikocredit kann die Beteiligungsbedingungen jederzeit ändern. 

Verkaufsprospekt

DerVerkaufsprospekt (und Nachträge dazu) führt u.a. die wesentlichen mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbundenen Risiken auf. Der Prospekt ist auf Englisch verfügbar und als Zusammenfassung auf Deutsch. 

Oikocredit-Satzung

Die Satzung enthält u. a. die wesentlichen Bedingungen für Ihre Geldanlage bei Oikocredit und kann von Oikocredit mit Zustimmung der Mitglieder bei einer Generalversammlung geändert werden. 

Verbraucherinformationen

Die Verbraucherinformationenfür den Fernabsatz und für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge beschreiben die Rechte der VerbraucherInnen (AnlegerInnen, die natürliche Personen sind und nicht als professionelle AnlegerInnen handeln), wie sie in den europäischen Verbraucherschutzvorschriften festgelegt sind. 

Datenschutz

Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie Oikocredit personenbezogenen Daten von Anleger*innen verarbeitet. 

Risikobelehrung

Bei der zur Zeichnung angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine Beteiligung an einer Genossenschaft, mit der die im Verkaufsprospekt beschriebenen Risiken verbunden sind. Insbesondere besteht das Risiko, dass der Rücknahmepreis für die Beteiligungen unter dem Ausgabepreis liegt. Ein Verlust der zu zahlenden Zeichnungssumme kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Außerdem besteht das Risiko, dass Rücknahmeanträge für bestimmte oder unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Der/die Anleger*in sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.

Es handelt es sich bei der angebotenen Beteiligung ausdrücklich nicht um eine so genannte mündelsichere oder sonst sichere Kapitalanlage. Eine ausführliche Darstellung der mit der Zeichnung der Beteiligung(en) verbundenen Risiken befindet sich in Abschnitt "Risk factors" im Verkaufsprospekt.Bitte beachten Sie, dass Oikocredit ausdrücklich empfiehlt, sich bezüglich der steuerlichen Behandlung von Einkommen durch die Beteiligungen steuerlich beraten zu lassen.  

Widerrufsbelehrung und Widerrufsbelehrung 

Gemäß den europäischen Verbraucherschutzbestimmungen unterliegen Zeichnungsanträge einem Widerrufsrecht für (potenzielle) AnlegerInnen, die natürliche Personen sind und nicht in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln. Anträge auf Widerruf können bis spätestens 14 Kalendertage nach dem Datum der Bestätigung der Ausstellung der Beteiligungen kostenlos durch schriftliche Mitteilung an Oikocredit per Post und/oder E-Mail oder auf andere Weise gestellt werden. Der Widerruf ist zu richten an: Oikocredit Schweiz, General-Guisan-Strasse 47, 8400 Winterthur, +41 (0)44 240 00 62, info@oikocredit.ch.

Der Widerruf ist nur gültig, wenn er vor Ablauf der Widerrufsfrist leserlich und ordnungsgemäss ausgefüllt abgesandt wird. Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs, der innerhalb der oben genannten Frist an Oikocredit gesendet wird, wird Ihnen der für die Zeichnung gezahlte Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Widerrufsmitteilung bei Oikocredit auf das unter persönlichen Daten angegebene Bankkonto zurückerstattet. Wenn Sie Ihr Recht nicht innerhalb von 14 Tagen ausüben, bleiben Sie InhaberIn der von Ihnen erworbenen Beteiligungen mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten (siehe Prospekt, Statuten und Beteiligungsbedingungen). Besonderer Hinweis: Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, sind Sie nicht mehr an den Antrag zur Zeichnung von Beteiligungen gebunden.