Antrag auf Mitgliedschaft Einzelperson

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Vereinsstatuten

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum Jahresbeginn fällig und in Rechnung gestellt. Mitglieder, die nach dem 1. März beitreten, sind für das Beitrittsjahr vom Beitrag befreit. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung verändert werden.

Es gilt die Datenschutzerklärung der Zweigniederlassung.

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