Verbraucherinformationen für den Fernabsatz und für ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Nach dem europäischen Verbraucherrecht sind den VerbraucherInnen rechtzeitig vor der Abgabe ihrer Vertragserklärung nachfolgende Informationen zur Verfügung zu stellen.

1. Angaben zu Oikocredit

OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit)
Berkenweg 7
3818 LA Amersfoort
Niederlande

Telefon: +31 33 422 40 40; E-Mail: oi.support@oikocredit.org

OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit) ist eine Genossenschaft mit Haftungsausschluss (coöperatie met uitgesloten aansprakelijkheid) nach niederländischem Recht.

Handelsregister: Oikocredit ist eingetragen im niederländischen Handelsregister, Kamer van Koophandel (KvK), unter der KvK-Nummer 31020744.

Hauptgeschäftstätigkeit: Oikocredit ist eine soziale Investorin und eine weltweit tätige Genossenschaft, die sich für eine nachhaltige Entwicklung einsetzt. Mit den Mitteln ihrer Mitglieder und AnlegerInnen bietet Oikocredit Darlehen, Kapitalbeteiligungen und Beratung und Schulungen für ihre Partnerorganisationen an, um die Lebensqualität einkommensschwacher Menschen im Globalen Süden zu verbessern. Gemeinsam mit ihren Förderkreisen fördert Oikocredit auch das Bewusstsein für wichtige Themen im Globalen Norden.

Steuer-Identifikationsnummer: NL005798966B01

2. Aufsichtsbehörde

Oikocredit unterliegt selbst keiner Aufsicht einer Behörde. Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot der Beteiligung ist die niederländische Aufsichtsbehörde (Autoriteit Financiële Markten – AFM), Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, Niederlande.

Oikocredit untersteht nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).

3. Wesentliche Merkmale der Beteiligung

Wesen des Angebots

Bei der Beteiligung handelt es sich um ein nach niederländischem Recht ausgestaltetes Wertpapier, das der Öffentlichkeit auf der Grundlage eines von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten – AFM) gebilligten Verkaufsprospekts angeboten wird. Die Beteiligung entspricht wirtschaftlich einem stimmrechtslosen Eigenkapitalinstrument nach niederländischem Recht. Das Stimmrecht liegt ausschliesslich bei den Genossenschaftsmitgliedern von Oikocredit.

Die für die Beteiligung massgeblichen Regelungen sind in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit (www.oikocredit.ch/wichtige-dokumente) zu finden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesen Dokumenten sowie dem Verkaufsprospekt. Eine sorgfältige Lektüre des Verkaufsprospektes (www.oikocredit.ch/verkaufsprospekt) kann nicht durch diese Verbraucherinformation ersetzt werden.

Zustandekommen des Vertrags, wesentliche Leistungsmerkmale

Der/die AnlegerIn erklärt durch vollständiges Ausfüllen, Unterzeichnung und Übermittlung des Formulars zur Zeichnung von Beteiligungen an Oikocredit ein rechtlich bindendes Angebot ab, gerichtet auf Erwerb der Beteiligungen nach Massgabe der Beteiligungsbedingungen. Der Vertrag über den Erwerb der Beteiligung(en) kommt damit zu dem Zeitpunkt zustande, in dem Oikocredit das Angebot gemäss dem Antrag auf Erwerb von Beteiligungen annimmt, Beteiligungen ausgibt und dies bestätigt.

Der/die AnlegerIn wird durch den Erwerb oder das Halten von Beteiligungen nicht Mitglied der internationalen Genossenschaft Oikocredit. Die Beteiligungen verleihen den AnlegerInnen insbesondere nicht das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen oder abzustimmen. Oikocredit ermöglicht auch keine etwaigen Versammlungen der AnlegerInnen.

Oikocredit kann aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Massgabe der einschlägigen Regelungen in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit Ausschüttungen in Form von Dividendenzahlungen zugunsten der AnlegerInnen vornehmen. Nähere Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Art und Berechnung der Dividende, sind in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit zu finden.

Alle Forderungen von AnlegerInnen aus ihren Beteiligungen sind in einem etwaigen Insolvenzverfahren allen gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten von Oikocredit untergeordnet, wie in Artikel 4.9 der Beteiligungsbedingungen näher ausgeführt wird.

4. Spezielle Risiken

Der Erwerb einer Beteiligung an Oikocredit ist mit Risiken verbunden. Die Risiken sind in Ziffer 1 des Verkaufsprospekts dargestellt. Die Verwirklichung dieser Risiken kann für die AnlegerInnen zum teilweisen oder vollständigen Ausbleiben der prognostizierten Auszahlungen bis hin zum vollständigen Verlust des Anlagebetrags führen. Die in der Vergangenheit von Oikocredit erzielten Ergebnisse bieten keine Gewähr für zukünftige Entwicklungen einer Beteiligung an Oikocredit. Bei der Zeichnung von Anteilscheinen in Euro besteht zudem gegenüber dem Schweizer Franken ein Währungsrisiko. Oikocredit Schweiz übernimmt keine Kurs- oder Währungsrisiken und haftet nicht für diesbezügliche Verluste.

Allen AnlegerInnen wird empfohlen, sich vor der endgültigen Anlageentscheidung im Hinblick auf die mit der Anlage verbundenen Risiken, ihre persönlichen Umstände und ihre Vermögenssituation und sich hieraus ergebende Risiken auf persönlicher Ebene fachkundig beraten zu lassen.

5. Steuern, Erwerbspreis und Kosten

Von Oikocredit ausgeschüttete Dividenden unterliegen in den Niederlanden keiner Quellensteuer. Allen AnlegerInnen haben die von Oikocredit erhaltenen Ausschüttungen zu versteuern. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen unter Ziffer 11 des Verkaufsprospekts verwiesen. Es wird allen AnlegerInnen empfohlen, sich für die Steuerfolgen einer Anlage in Oikocredit an eine/n SteuerberaterIn zu wenden.

Der Erwerbspreis für Beteiligungen ist der Nettoinventarwert (NAV) pro Beteiligung oder der Nennwert, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Für den Erwerb, das Halten oder die Rücknahme von Beteiligungen fallen keine Gebühren an. Es steht Oikocredit zwar grundsätzlich frei, Gebühren zu erheben, dies ist zurzeit jedoch nicht geplant. Sollte es in Zukunft daran Änderungen geben, werden AnlegerInnen rechtzeitig vorher mit entsprechender Frist informiert.

6. Zahlung und Erfüllung der Verträge

Die Erwerbssumme ist nach Zugang des Bestätigungsschreibens von Oikocredit innerhalb der dort genannten Frist auf das in diesem Schreiben genannte Konto zu überweisen.

Die Ausgabe von Beteiligungen erfolgt erst nach Annahme des Antrags auf Erwerb von Beteiligungen durch Oikocredit, dem vollständigen Erhalt der entsprechenden Zahlung und der Entscheidung von Oikocredit die Erwerbsanträge zu bedienen.

7. Rücknahme von Beteiligungen und Übertragung von Beteiligungen

Ein/e AnlegerIn kann jederzeit einen Rücknahmeantrag stellen, indem er/sie ein entsprechendes, vollständig ausgefülltes Formular für die Rücknahme von Beteiligungen übermittelt. Rücknahmen von Beteiligungen liegen stets im Ermessen von Oikocredit - unter Beachtung der Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Rücknahmepreises wird auf diese Dokumente und den Verkaufsprospekt verwiesen.

Die Beteiligungen können nicht mit einem Pfandrecht, einer Nutzniessung oder einem sonstigen Recht oder einer sonstigen Belastung belastet werden.

8. Widerrufsrecht

Den AnlegerInnen steht ein Widerrufsrecht zu. Beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung in dem Antrag auf Erwerb einer Beteiligung und in den Beteiligungsbedingungen

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Form und Inhalt der Beteiligungen sowie alle Rechte und Pflichten von Oikocredit und der AnlegerInnen bestimmen sich ausschliesslich nach dem niederländischen Recht. Das Gleiche gilt für das Zustandekommen des Vertrags über den Erwerb von Beteiligungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von Oikocredit und der AnlegerInnen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Beteiligungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Amsterdam, Niederlande.

10. Sprache

Diese Verbraucherinformation wird in einer Landessprache der Schweiz zur Verfügung gestellt. Alle Informationen sowie jegliche Kommunikation sind verbindlich in einer Landessprache der Schweiz anzubieten.

11. Aussergerichtliche Streitschlichtung

Wenn AnlegerInnen eine Beschwerde haben, die nicht gütlich beigelegt werden kann, können sie die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen: ec.europa.eu/consumers/odr.

Die Schweizer Zweigniederlassung von Oikocredit ist der folgenden Ombudsstelle angeschlossen: Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) Talstrasse 20, CH_8001 Zürich. Wir weisen die AnlegerInnen ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle hin.

12. Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen

Es gibt in keinem Land Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen für AnlegerInnen. Insbesondere gibt es keine Einlagensicherung für die Ansprüche der AnlegerInnen aus der Beteiligung.

13. Gültigkeitsdauer der Informationen

Diese Verbraucherinformationen sind bis zu einer ausdrücklichen Änderung gültig.

14. Verhaltenskodex

Oikocredit bekennt sich zu seinem Verhaltenskodex, der hier (auf Englisch) eingesehen werden.

15. Weitere Informationen

OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A., Amersfoort, Zweigniederlassung Winterthur ist ein rechtlich unselbstständiger Teil von Oikocredit.

Oikocredit erbringt keinerlei Anlageberatungsleistungen und bietet keine Finanzinstrumente Dritter an. Die Tätigkeit von Oikocredit im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen beschränkt sich auf die Ausführung von Aufträgen. Oikocredit führt weder eine Angemessenheits- noch eine Eignungsprüfung durch.

Oikocredit verzichtet auf eine Kundensegmentierung und behandelt sämtliche AnlegerInnen als PrivatkundInnen im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes. Hingegen findet nach Massgabe der europäischen Vorschriften zum Verbraucherschutz das Widerrufsrecht bloss auf natürliche Personen ausserhalb ihrer beruflichen Tätigkeit Anwendung.